
Unnötiger Ultraschall wird verboten
Die neue Strahlenschutzverordnung des Umweltministeriums verbietet Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib ab 2021, die medizinisch nicht notwendig sind. Das Ministerium befürchtet Nebenwirkungen, Ärzte relativieren die Risiken und die Eltern fühlen sich verunsichert.
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) stellt fest, dass dadurch das nicht-medizinische so genannte „Baby-TV“, das sich auf dem freien Gesundheitsmarkt verbreitet hat, untersagt wird. Bei diesem werden Ultraschallgeräte mit verbesserter Bildgebung eingesetzt, welche mit einer höheren Ultraschallleistung arbeiten. Dies sei mit einem potenziellen Risiko für das ungeborene Kind verbunden, erklärte das Umweltministerium auf Medienanfragen. Dabei sei jedoch die von Ärzten durchgeführte Sonografie zu diagnostischen Zwecken klar vom „Baby-Watching“ abzugrenzen, erklärt die DEGUM in ihrer Mitteilung. Als sehr problematisch bezeichnen Ärzte das Bauch- oder Babykino mittels Geräten, die von nichtmedizinischen Anbietern ausgeliehen werden können. Babys sollen vor deren unnötigen Störeinflüssen geschützt werden.
Experten präzisieren das Risiko
Medizinisch notwendige kurze Untersuchungen, die von ausgebildetem Personal durchgeführt werden, seien laut des Vizepräsidenten des DEGUMs, Dr. Kai-Sven Heling, unproblematisch. „Trotz jahrzehntelanger intensiver Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“, so Heling.
Ein Trost für die Neugier
Warum sollen Eltern dann trotzdem auf die lustigen 3D- und 4D-Aufnahmen verzichten, wenn keine medizinische Indikation vorliegt? Der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Prof. Christian Albring, erklärt: „Hoch energetische Schallwellen sind wärmeauslösend. Das könnte zu Veränderungen an Zellen im Gehirn oder anderen empfindlichen Organen des Ungeborenen führen.“ Frauenärzte seien auch bisher schon dagegen gewesen, dass werdenden Eltern sehr viele 3D-Untersuchungen angeboten würden.
Oft liegen Babys für eine „Fotoaufnahme“ nicht optimal und die Suche nach dem richtigen Bild verlängere die Beschallungszeit. Dies könne zu einer Schallwellen-Exposition führen, die aus medizinischer Sicht nicht ideal sei. Eltern könnten sich weiterhin bei den notwendigen Untersuchungen Fotos und Video ansehen oder mitfilmen und sollten sich von der aktuellen Diskussion um das Verbot nicht verunsichern lassen, so Albring.
So wenig wie möglich
Hebammenverbände loben die Entscheidung des Umweltministeriums und mahnen Eltern, sie sollten sich nicht alles von Bildern bestätigen lassen. Mehrere Studien zeigen, dass der Ultraschall so kurz und selten wie möglich angewendet werden soll, gibt der Verein Greenbirth e.V. zu bedenken, der sich für eine natürliche Geburt und Schwangerschaft einsetzt. Sowohl Gynäkologen als auch private Anbieter und Krankenkassen bieten derzeit Zuschüsse für 3D-Fotos. Auch das kritisiert der Verein seit Jahren.