Egal, ob bereits während der Schwangerschaft oder wenn das Kind schon etwas älter ist, früher oder später muss sich jede Familie, die ihr Kind fremdbetreuen lassen möchte, mit dem Kitaplatzvergabeverfahren ihres Wohnortes beschäftigen. In Stuttgart und den benachbarten Landkreisen ist die Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze meist zentral über die jeweilige Stadt geregelt. Wie kommt man in Stuttgart an einen Kitaplatz und was gibt es dabei zu beachten?

Seit August 2024 gibt es in Stuttgart eine grundlegende Neuerung bei der Kitaplatzbedarfsmeldung. Das neue Kita-Portal mit Kitafinder und Elternkonto ist die zentrale Onlineplattform für die Suche nach einem Kitaplatz in Stuttgart – und das übergreifend für alle Träger, ganz egal ob städtisch, kirchlich, Waldorf, Montessori oder privat. Eltern können über den Kitafinder geeignete Kindertageseinrichtungen suchen und Betreuungsplatz-Anfragen an Einrichtungen stellen.

Neu: Kita-Portal

Im passwortgeschützten Elternkonto werden die persönlichen Daten und Platzanfragen verwaltet. Im neuen System wird es pro Kind nur einen Datensatz geben. Der Status eines Kindes ist „versorgt“ oder „nicht versorgt“. Die Eltern sind zum ersten Mal in der Lage, ihre Daten selbst zu pflegen, Adressänderungen vorzunehmen, Geschwisterkinder anzugeben und Bedarfsänderungen selbst vorzunehmen. Außerdem sind sie tagesaktuell über den Status ihrer Anfrage informiert. Die benötigten Dokumente können im Kita-Portal direkt hochgeladen werden. Selbstverständlich erfolgt die Kommunikation mit dem Kitaservice datenschutzkonform.

Eltern, die bereits vor August 2024 einen Kitaplatzbedarf gemeldet und noch keinen Platz gefunden haben, werden vom Kitaservice/Familieninformation über das neue Verfahren informiert und dazu aufgefordert, sich im Kita-Portal zu registrieren und Betreuungsplatzanfragen zu stellen. Nach wie vor darf ein Platzbedarf bei maximal drei städtischen Kitas und bei sieben Kitas anderer Träger gemeldet werden. Allerdings kann man bei den Einrichtungen, die sowohl eine 30-stündige als auch eine 40-stündige Betreuung anbieten, angeben, dass man an beiden Betreuungsformen interessiert ist.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Platzvergabe?

Die Plätze werden nach dem Kriterienkatalog des Jugendamts vergeben. Je nach Lebens- und Arbeitssituation erhalten Familien entsprechende Punkte (siehe Info-Kasten). Bei Punktegleichheit erhält immer das älteste Kind, unter Berücksichtigung der Verweildauer, den nächsten freien Platz im jeweiligen Altersbereich 1 bis 1,5 Jahre, 1,5 bis 3 Jahre, 3 bis 6 Jahre. Kriterien sind, dass das Kind in Stuttgart wohnhaft ist, das Alter, Geschwisterkind(er), der Wohnort, die Lebensumstände und Beschäftigung der Eltern (Berufstätigkeit, Studium, Sprachkurs, Pflege von Angehörigen, Personen mit Behinderung, alleinlebend).

Ab August 2024 wird außerdem abgefragt, in welchem Umfang die Eltern beschäftigt sind. Entsprechend dem Beschäftigungsumfang wird dann nach Punkten ein Betreuungsplatz in einem Umfang von 30+ oder 40+ Stunden vergeben. Mit dem neuen System verändert sich die Punktezahl, mit der die einzelnen Kriterien bewertet werden. So erhalten Geschwisterkinder nur dann Punkte, wenn beide Eltern erwerbstätig sind oder wenn das Kind bald 3 Jahre alt wird. Die Elternzeit gilt nicht automatisch als erwerbstätig. Eltern müssen das Ende der Elternzeit mit ihrer Unterschrift nachweisen.

Wer ist für die Platzvergabe zuständig?

Die Vergabe der Plätze der städtischen Kitas erfolgt über den Kitaservice/Familieninformation nach den beschriebenen städtischen Vergabekriterien. Die Freien Träger vergeben die Plätze in Anlehnung an die städtischen Vergabekriterien, berücksichtigen dabei aber die eigenen Anforderungen wie Elternmitarbeit, konzeptionelle Ausrichtung wie zum Beispiel Montessori oder Waldorf.

Infos und Online-Anmeldeformulare

Wann muss ich mein Kind anmelden?

Bis spätestens 15. Februar müssen Eltern ihr Kind für das folgende Kitajahr (Start: September) vollständig angemeldet haben (Hauptvergabeverfahren). Eine Zu- oder Absage erfolgt bis 1. April. Bis spätestens 1. Mai müssen Eltern das Platzangebot verbindlich annehmen. Wenn sich Eltern nicht zurückmelden oder den Platz absagen, wird das Kind für das folgende Kitajahr nicht mehr berücksichtigt.

Kinder, die eine Absage bekommen haben, bleiben auf den Wartelisten. Nichtangenommene Plätze werden im Nachrückverfahren bis Ende Juli vergeben. Die Eingewöhnungstermine werden nach Platzannahme individuell mit der Einrichtungsleitung abgestimmt. Auch während des Kitajahres werden aus unterschiedlichen Gründen Kitaplätze frei. Eine Platzbedarfsmeldung kann demnach auch unterjährig erfolgen (Ganzjähriges Vergabeverfahren). Bei der Vergabe werden alle Kinder auf den Wartelisten automatisch berücksichtigt.

Wichtig! Kinder, die das erste Lebensjahr (Kleinkindbetreuung 1 – 3 Jahre) bzw. das dritte Lebensjahr (Ganztagesbetreuung 3 – 6 Jahre) erst ab Mitte Januar vollenden, werden im Hauptvergabeverfahren nicht berücksichtigt (da sie in den Monaten September bis Mitte Januar noch nicht das erforderliche Alter für die Aufnahme erreicht haben). Sie werden immer im unterjährigen Verfahren berücksichtigt.

Tipp!

Trotz zentraler Vergabe empfiehlt es sich, vor allem bei nichtstädtischen Trägern, immer auch direkt mit der Einrichtung Kontakt aufzunehmen. Auf diese Weise kann man sich die Einrichtung meist vorab bei einem Tag der offenen Tür oder Infonachmittag anschauen und Fragen stellen.

Alternative: Betreuung durch eine Tagesmutter

Eine Alternative zu Kindertageseinrichtungen kann die Betreuung durch eine Tagesmutter sein. Auch dies ist in Stuttgart zentral geregelt. Nähere Informationen gibt es unter: caritas-stuttgart.de/kindertagespflege.

Die Online-Tagesmütter-Börse des Caritasverbands (tagesmuetter-boerse.de) hilft bei der Suche nach einer geeigneten Tagesmutter. Um die Börse benutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Da auch Tagesmütter sehr begehrt sind, empfiehlt sich wie bei den Kitas eine frühzeitige Recherche und Kontaktaufnahme.

Kitaplatzbedarfsmeldung im Umkreis von Stuttgart

Auch in den Landkreisen um Stuttgart ist die Platzvergabe in Kitas meist zentral über die jeweilige Stadt (Wohnort) geregelt. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich frühzeitig über die Internetseite der jeweiligen Stadt über Fristen und Vergabekriterien zu informieren, da jede Stadt diese selbst festlegt. Stichtag für eine Berücksichtigung im Hauptvergabeverfahren ist meist der 15. Februar. Ist man in der Stadt Böblingen oder in der Stadt Waiblingen wohnhaft, muss man sein Kind spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum vorgemerkt haben. Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser.

Das Punktesystem der Stadt Stuttgart im Detail:

Kriterien

  • Arbeitsumfang Paar 60 h plus (20 Punkte)
  • Arbeitsumfang Paar 41-59 h (15 Punkte)
  • Arbeitsumfang Paar bis 39 h (10 Punkte)
  • Arbeitsumfang Alleinlebend 27 h plus (30 Punkte)
  • Arbeitsumfang Alleinlebend bis 26 h (20 Punkte)
  • Nachweis der aktiven Arbeitssuche (sofortige Vermittlung in Arbeit, wenn Kitaplatz vorhanden), zwei Elternteile (15 Punkte)
  • Nachweis der aktiven Arbeitssuche (sofortige Vermittlung in Arbeit, wenn Kitaplatz vorhanden), alleinlebend (20 Punkte)
  • Sonderpunkt, wenn eine behinderte Person im Haushalt lebt oder häusliche Pflege einer angehörigen Person anfällt (Umfang entscheidend) (5 Punkte)
  • Wohnsitz (5 Punkte)
  • Geschwisterkind bei doppelter Erwerbstätigkeit oder Kind älter als 2,9 Jahre (5 Punkte), älter als 3 Jahre (20 Punkte), älter als 4 Jahre (30 Punkte), älter als 5 Jahre (40 Punkte),  älter als 6 Jahre (50 Punkte)